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Kindertagespflegeperson werden
Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem QHB*

Kindertagespflege ist ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil der ­Kindertagesbetreuung. Sie wird von dafür qualifizierten Kindertagespflegepersonen geleistet. Als personenbezogene und familiennahe Betreuung eignet sich die Kindertagespflege in besonderer Weise für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis drei Jahren. Sie ist gemäß gesetz­lichem ­Förderauftrag (SGB VIII) Kindertageseinrichtungen gleich gestellt.

Die »Kompetenzorientierte Grundqualifizierung für Kindertagespflegeper­sonen nach dem QHB« mit insgesamt 300 Ustd. qualifiziert für die Tätigkeit als Tagespflegeperson.

Sie gliedert sich in zwei Phasen:
Die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung
zielt auf den Aufbau grundlegender Kompetenzen.

In der tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung
werden die Kompetenzen vertieft ist erweitert.

 

Information und Ansprechpartner:in
Julia Paulsen
Landkreis Hildesheim | Amt für Familie
Marie-Wagenknecht-Straße 3 | 31134 Hildesheim
Zimmer 569, Ebene 5 | Telefon 05121 309-5692
Julia.Paulsen@landkreishildesheim.de

 

Umfassendere Informationen finden Sie in unserer Ausschreibung.

zur Ausschreibung
05.09.26 21:05:02